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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 54/25

Datum:
10.02.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 54/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.6E54.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2337/24
Schlagworte:
Streitwert Reaktivierung Wiederberufung in ein Beamtenverhältnis wirtschaftliches Interesse
Normen:
GKG § 52 Abs. 6
Leitsätze:

Zur Streitwertfestsetzung in Verfahren, in denen im Wege einer einstweiligen Anordnung Rechtsschutz gegen eine vom Dienstherrn beabsichtigte erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ("Reaktivierung") begehrt wird.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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