Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 467/25

Datum:
17.06.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 467/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0617.6B467.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 91/25
Schlagworte:
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand Dienstliches Interesse
Normen:
LBG NRW § 32 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand erreichen will.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank