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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 407/25

Datum:
10.07.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 407/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0710.6B407.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 255/25
Schlagworte:
Konkurrentenstreit Konstitutives Anforderungsmerkmal Leitungs- und Führungserfahrung Bereichsleitung
Normen:
GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrats, der sich in einem Konkurrentenstreitverfahren dagegen wehrt, dass er wegen Nichterfüllung eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bereits in einem ersten Auswahlschritt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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