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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1245/25

Datum:
11.12.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1245/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1211.6B1245.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, ­1 L 663/25
Schlagworte:
Entlassung Probebeamtenverhältnis Verrat von Dienstgeheimnissen Polizeiliches Informationssystem Charakterliche Eignung Fehlende Bewährung
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Polizeikommissars, der sich gegen die sofortige Vollziehung seiner Entlassung wegen wiederholter Verletzung des Dienstgeheimnisses wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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