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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 774/23

Datum:
12.03.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 774/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0312.6A774.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1354/21
Schlagworte:
Schmerzensgeld Ersatz eines immateriellen Schadens Immaterieller Schadensersatzanspruch Datenschutzrechtlicher Verstoß Fürsorgepflichtverletzung
Normen:
DSGVO Art. 82; BeamtStG § 45
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der ein Schmerzensgeld wegen datenschutzrechtlicher Verstöße des Dienstherrn beansprucht

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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