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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 5/23

Datum:
05.02.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 5/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0205.6A5.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 862/22
Schlagworte:
Laufbahnprüfung Prüfungsrechtliche Rügeobliegenheit Divergenzrüge Aufklärungsrüge
Normen:
VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

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