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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 E 347/24

Datum:
07.10.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 E 347/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1007.5E347.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 K 4838/20
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird bis zur Verbindung für die erstinstanzlichen Klageverfahren auf jeweils 5.000,00 Euro, ab der Verbindung auf insgesamt 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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