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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1745/23

Datum:
06.05.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 A 1745/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0506.5A1745.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 2488/21
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 7. September 2023 geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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