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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 85/25

Datum:
12.03.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 85/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0312.4E85.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 18 K 127/21
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in Ziffer 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10.2.2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

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