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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 375/25

Datum:
07.08.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 375/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0807.4E375.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 K 5305/24
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18.6.2025 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 44.777,52 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8
 

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