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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 331/25

Datum:
24.06.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 331/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0624.4E331.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 K 1338/23
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26.5.2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7
 

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