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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 247/25

Datum:
19.08.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 247/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0819.4E247.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 K 1050/25
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.4.2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6
 

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