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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 22/25

Datum:
10.02.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 22/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.4E22.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 5462/24
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 20.12.2024 wird abgelehnt.

 
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