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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 421/25

Datum:
28.11.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 421/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1128.4B421.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 9 L 280/25
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 4.4.2025 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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