Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 33 A 1348/24.PVB

Datum:
15.10.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
33. Senat (Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen)
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 A 1348/24.PVB
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1015.33A1348.24PVB.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 33 K 7614/22.PVB
Schlagworte:
Personalrat Mitbestimmung Arbeitszeit Arbeitszeitrahmen außerhalb Wochenende Freiwilligkeit kollektiver Tatbestand Einzelfallregelung Dienstvereinbarung
Normen:
BPersVG § 80 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze:

Der Einsatz von Beschäftigten außerhalb des in einer Dienstvereinbarung festgelegten Arbeitszeitrahmens unterliegt regelmäßig der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.

Erklären sich Beschäftigte freiwillig bereit, Arbeiten außerhalb des Arbeitszeitrahmens zu übernehmen, schließt dies das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nicht aus.

Der für das Mitbestimmungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG erforderliche kollektive Tatbestand ist gegeben, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die die Interessen der Beschäftigten unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen des Einzelnen berührt.

Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn Beschäftigte auf zahlreichen und auch regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen außerhalb des Arbeitszeitrahmens in erheblichem Umfang arbeiten.

An einem kollektiven Tatbestand fehlt es bei arbeitsbezogenen Einzelfallregelungen, wenn die Dienststelle ohne ein entsprechendes dienstliches Erfordernis Arbeitsleistungen von einem einzelnen Beschäftigten auf dessen Wunsch entgegennimmt.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass der Einsatz von Beschäftigten der Beteiligten außerhalb des in der Dienstvereinbarung vom 27. Mai 2025 festgelegten Arbeitszeitrahmens sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf Messen und ähnlichen Präsentationsveranstaltungen der Mitbestimmung des Antragstellers gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank