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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 146/25

Datum:
04.04.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 146/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0404.2B146.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 1 L 762/24
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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