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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 E 253/25

Datum:
16.05.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 E 253/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0516.1E253.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 705/24
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers wird als unzulässig verworfen.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren erster Instanz unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juli 2024 – 15 L 705/24 – von Amts wegen auf 7.669,38 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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