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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 242/25

Datum:
02.05.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 242/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0502.1B242.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2316/24
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2025 – 15 L 2316/24 – ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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