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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1217/21

Datum:
14.11.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 A 1217/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1114.1A1217.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 7505/18
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das angefochtene Urteil geändert.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 8. Mai 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. August 2018 verpflichtet, dem Kläger für den vom 13. November 2017 bis zum 29. November 2017 sowie vom 8. Dezember 2017 bis zum 20. Dezember 2017 geleisteten Reservistendienst von 30 Tagen einen Zuschlag in Höhe von 35,00 Euro pro Tag – insgesamt 1.050,00 Euro – zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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