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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 992/25

Datum:
17.10.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 992/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1017.19B992.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 8 L 1465/25
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 20. August 2025 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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