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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 802/25

Datum:
12.08.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 802/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0812.19B802.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1646/25
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in die Klasse 5 der U. Gesamtschule Z. in L. zum Schuljahr 2025/2026 aufzunehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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