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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 720/25

Datum:
17.12.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 720/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1217.19B720.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 8 L 468/25
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen An­ordnung verpflichtet, den Antragsteller erneut in einen angemessen verlängerten Vorbereitungsdienst von mindestens drei Monaten einzustellen und ihn vor­läufig zu einer (erneuten) Wiederholung der Zweiten Staats­prüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik durch er­neute Ablegung der Unterrichtspraktischen Prü­fung im Fach 1 (Förderschwerpunkt geistige Entwick­lung) zuzu­lassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

 
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