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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 653/24

Datum:
04.04.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 653/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0404.12E653.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 3857/24
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. September 2024 wird dahingehend geändert, dass das Verfahren bezüglich der mit dem Klageantrag zu 1. in der Klageschrift vom 29. April 2024 und der Klageerweiterung vom 4. Juni 2024 geltend gemachten Zahlungsansprüche an das Amtsgericht

- Familiengericht - Siegburg verwiesen wird und insoweit die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der Endentscheidung dieses Gerichts vorbehalten bleibt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

 
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