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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 999/24

Datum:
12.02.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 999/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0212.12B999.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 L 1776/24
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2014 - 12 L 1776/24 - ist wirkungslos, soweit er nicht rechtskräftig geworden ist.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 60 % und die Antragsgegnerin zu 40 %, die des zweitinstanzlichen Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - unter Änderung der Festsetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts - auf 12.500 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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