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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 E 403/24

Datum:
21.01.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 E 403/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0121.10E403.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 199/21
Schlagworte:
Streitwertbeschwerde Mehrvergleich Vergleichsmehrwert Wintergarten Abriss Beseitigungsverfügung Nutzungsuntersagung Streitwertkatalog Sachverständigengutachten
Normen:
RVG § 32 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2 Satz 1; GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2
Leitsätze:
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000 Euro und für den Prozessvergleich auf 5.500 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

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