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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 125/24.NE

Datum:
20.11.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 D 125/24.NE
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1120.7D125.24NE.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Normenkontrollantrag wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

 
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