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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 962/24

Datum:
21.11.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 962/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1121.7B962.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 1094/24
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.875,- Euro festgesetzt.

 
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