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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1268/23

Datum:
19.01.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1268/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0119.7B1268.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 952/23
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung vom 28.5.2020 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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