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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1244/23

Datum:
04.03.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1244/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0304.7B1244.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 1063/23
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 31.10.2023 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 2431/23 gegen die Baugenehmigung vom 1.6.2023 wird angeordnet.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsgegner. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beigeladene und der Antragsgegner jeweils selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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