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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 902/23

Datum:
29.01.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 902/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0129.6E902.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4752/23
Schlagworte:
Höchstaltersgrenze Einstellung Polizeivollzugsdienst Vorbereitungsdienst Beamtenverhältnis auf Widerruf
Normen:
LBG NRW § 109 Abs. 3; LBG NRW § 14 Abs. 5
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Polizeivollzugsdienst gerichtete Klage.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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