Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 116/24

Datum:
15.03.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 116/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0315.6E116.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 4826/23
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Zeit kommunaler Wahlbeamte
Normen:
GKG § 52 Abs. 6 Satz 4
Leitsätze:

In Konkurrentenstreitverfahren, die ein Beamtenverhältnis auf Zeit betreffen, bemisst sich der Streitwert nach § 52 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, Sätze 2 und 3 GKG und ist jedenfalls dann nicht nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG zu halbieren, wenn der um Rechtschutz nachsuchende Bewerber der bisherige Stelleninhaber ist.

 
Tenor:

Die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung wird geändert.

Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank