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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 9/24

Datum:
08.04.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 9/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0408.6B9.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 989/23
Schlagworte:
Anordnung der sofortigen Vollziehung Polizeiamtsarzt Zusatzgutachten Restleistungsvermögen
Normen:
VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; BeamtStG § 26; LBG NRW § 115
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeioberkommissars auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, mit er sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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