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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 95/24

Datum:
08.03.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 95/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0308.6B95.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2859/23
Schlagworte:
Konkurrentenstreit potentielle Kausalität Chancenlosigkeit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren, dessen Auswahl in einer erneuten Auswahlentscheidung ausgeschlossen erscheint

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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