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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 656/24

Datum:
30.08.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 656/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0830.6B656.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1345/24
Schlagworte:
Stellenbesetzung Regelungsanordnung Rückgängigmachung der Stellenbesetzung Anfechtungsrecht Rechtsschutz Wartepflicht
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Beamten, der sich gegen eine erfolgte Stellenbesetzung mit einem tarifbeschäftigten Konkurrenten wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

 
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