Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 599/24

Datum:
24.09.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 599/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0924.6B599.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 1372/23
Schlagworte:
Konkurrentenstreit Konstitutives Anforderungsmerkmal Führungsfunktion Vertretung personalvertretungsrechtliches Benachteiligungsverbot berufliche Entwicklung Nachzeichnung dienstliche Beurteilung
Normen:
LPVG NRW §7 Abs. 1; LPVG NRW §42 Abs. 3 Satz 4; GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines als Personalrat freigestellten Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Der Inhalt eines in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils ist durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln.

Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot verschafft keinen Anspruch darauf, von bestimmten Qualifikationsmerkmalen dispensiert zu werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank