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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 343/24

Datum:
18.06.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 343/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0618.6B343.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 42/24
Schlagworte:
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Ernennung Rücknahme arglistige Täuschung
Normen:
LBG NRW § 17 Abs. 2 Satz 4;; LBG NRW § 17 Abs. 1 Satz 2;; BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; BeamtStG § 8 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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