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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 15/24

Datum:
14.03.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 15/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0314.6B15.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1008/23
Schlagworte:
Stellenbesetzung Personalratsmitglied Lehrkraft Nachzeichnung Fiktive Fortschreibung Dienstliche Beurteilung Aussagekraft Benachteiligung Begünstigung Assessment-Center
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; LPVG § 7 Abs. 1; LVO NRW § 2; LVO NRW § 9; LVO NRW § 30 Abs. 3
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines vom normalen Dienst seit 20 Jahren freigestellten Personalratsmitglieds in einem Stellenbesetzungsverfahren, in dem die Auswahl im Hinblick auf seine Bewerbung nicht anhand dienstlicher Beurteilungen sondern aufgrund der Ergebnisse eines Assessment-Centers erfolgt ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

 
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