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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1436/23

Datum:
28.03.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1436/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0328.6B1436.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1044/23
Schlagworte:
amtsärztliche Untersuchung Zurruhesetzung Anordnungsgrund
Normen:
VwGO § 123 Abs. 1; LBG NRW § 33 Abs. 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugshauptsekretärs mit dem Ziel, im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn zur Einholung eines amtsärtzlichen Gutachtens zu seiner Dienstunfähigkeit zu erreichen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter entsprechender Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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