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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 126/24

Datum:
21.06.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 126/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0621.6B126.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2625/23
Schlagworte:
Stellenbesetzung Auswahlentscheidung Verwaltungsakt
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Stellenbesetzungsverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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