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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 10/24

Datum:
14.02.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 10/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0214.6B10.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 816/23
Schlagworte:
Sprungbeförderung Erweiterung des Bewerberkreises
Normen:
LBG NRW § 19 Abs. 4; LVO NRW § 7 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, indem sie zwar die einzige Bewerberin ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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