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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1084/23

Datum:
23.01.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1084/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0123.6B1084.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 360/23
Schlagworte:
Berufungsverfahren Abbruch Willkür
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde in einem auf die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens gerichteten Eilverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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