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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 903/23

Datum:
19.08.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 903/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.4E903.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 6355/23
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2023 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6
 

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