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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 744/23

Datum:
26.02.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 744/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0226.4E744.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 K 1723/23
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10.10.2023 wird abgelehnt.

Die hilfsweise erhobene Beschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10.10.2023 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

 
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