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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 589/24

Datum:
24.10.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 589/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1024.4E589.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 16 K 1850/23
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.8.2024 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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