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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 458/24

Datum:
16.09.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4 Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 458/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0916.4E458.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 7345/23
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3.7.2024 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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