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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 473/24

Datum:
08.07.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 473/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0708.4B473.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 10 L 1128/23
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Y. vom 16.5.2024 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt Rechtsanwalt C. Q., Z.-straße 5, Y., als vollmachtloser Vertreter.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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