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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 283/23

Datum:
22.08.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 283/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0822.4B283.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 4/23
 
Tenor:

Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23.2.2023 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 246.461,36 Euro festgesetzt.

 
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