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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1112/23

Datum:
15.10.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 1112/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1015.4B1112.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 L 943/23
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25.9.2023 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

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