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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1044/24

Datum:
20.12.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 1044/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1220.4B1044.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 2583/24
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.10.2024 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 4.375,00 Euro festgesetzt.

 
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