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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 893/24

Datum:
19.08.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 893/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.4A893.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 K 1491/21
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 20.3.2024 ist wirkungslos.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8
 

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